| |
|
Weiterbildungsmöglichkeiten
Die unbefristete Fahrlehrerlaubnis kann jederzeit erweitert werden,
z.B. auf Fahrlehrerlaubnisklassen A (Dauer 1 Monat), CE (Dauer 2 Monate)
und DE (Dauer 2 Monate, bei Vorbesitz CE nur noch 1 Monat) erweitern.
Auch bei diesen Klassen werden eine fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung
(schriftlich/mündlich) durchgeführt, ein Praktikum ist hier nicht noch einmal
erforderlich. Voraussetzung für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis DE benötigt man
logischerweise die Fahrerlaubnis DE. |
|
Hat man zwei Jahre im Rahmen eines Beschäftigungs-ältnisses als Fahrlehrer
an einer Fahrschule gearbeitet, so kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen
selbstständig machen.
Wenn man drei Jahre Fahrschüler der Klasse B und A in Theorie und Praxis Vollzeit
ausgebildet hat, kann die Seminarerlaubnis für ASP, ASF und FSF erworben werden,
d.h. man kann als Fahrlehrer Aufbauseminare für Fahranfänger und Punktällige
durchführen. FSF heißt „Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger“,
hier können Fahrer in der Probezeit 6 Monate nach Erwerb der Fahrerlaubnis,
ihre Probezeit um ein Jahr verkürzen, wenn sie dieses Seminar besuchen.
Auch hier kann man die Seminarerlaubnis als Fahrlehrer erwerben.