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Seminarleiter ASF/ASP
Zur Durchführung von Aufbauseminaren benötigt sowohl der Inhaber der Fahrschule
als auch der Fahrlehrer die Seminarerlaubnis nach § 31 FahrlG.
Diese kann in 3 Themen-Bausteinen erworben werden:
- Grundkurs
- ASF-Seminar
- ASP-Seminar
- FSF-Seminar
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wobei zuerst der Grundkurs belegt werden muss. Dieser Programmteil dauert 4 Tage und bereitet Sie auf Ihre neue Aufgabe als Seminarleiter vor. Im Anschluss empfehlen wir den Programmteil ASF (Fahrerlaubnis auf Probe - § 2 a StVG) zu belegen. In den 4 Tagen des ASF-Einweisungsseminars spielen Sie alle Sequenzen eines ASF-Seminars gemeinsam mit den Lehrgangsleitern durch und besprechen Probleme, die in späteren selbstdurchgeführten Seminaren auftreten können. Ebenso ist es im Programmteil für ASP(§ 4 StVG) und für FSF. Der Lehrgang für Seminarleiter FSF dauert nur einen Tag.
Fortbildung für Seminarleiter
Gesetzliche Voraussetzungen:
Innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit in Theorie und Praxis als
Fahrlehrer Klasse BE und Klasse A.
Eine erfolgreiche Teilnahme an den Kursen setzt eine vollständige Teilnahme und aktive Beteiligung
- insbesondere eine Übungsmoderation - voraus.
Grundkurs und Programmkurs sind 2 Jahre gültig,
d.h. spätestens in diesem Zeitraum muss die Seminarerlaubnis beantragt und erteilt sein, ansonsten
verfällt die Teilnahmebescheinigung (§ 31 Abs. 2 FahrlG).
Nach Erteilung der Seminarerlaubnis innerhalb von 2 Jahren (Datum der Erteilung).
Die zweite Fortbildung:
Sie ist innerhalb von 4 Jahren gerechnet vom Ende des folgenden Jahres nach der ersten Fortbildung
durchzuführen.