Persönliche Qualifikation zum Sehtester / zur Sehtesterin
Gemäß: § 67 FeV
Dauer: 1 Tag (6 x 45 min.)
Voraussetzungen für den Lehrgang:Volljährigkeit
Voraussetzung für die Anerkennung:Führungszeugnis
Sehtestgerät nach DIN 58220 T6
Diese Ausbildung berechtigt Sie zur eigenständigen Durchführung von Sehtests
für Führerscheinbewerber aller FS-Klassen (außer Lkw & Bus).
Wir führen diesen Lehrgang im Anschluss an den Erste Hilfe Ausbilderlehrgang statt.
Dieser Lehrgang gilt als gesetzliche Voraussetzung als gesetzliche Voraussetzung,
um später eigenständig Sehtests durchführen zu können (gem. § 67 FeV)
Im Lehrgang wird umfassendes Wissen über die folgende Themengebiete vermittelt:
Notwendigkeit von Sehtests für Führerscheinbewerber
Rechtliche Grundlagen; Anerkennungsverfahren
Theoretische und praktische Einweisungen an einem
Sehtestgerät der DIN 58220 T6
Amortisationen der einzelnen Geräte
Durchführungsverordnung zum § 67 FeV
Praktische Übungen
Nach der Ausbildung Sie benötigen nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrganges eine Anerkennung,
von der für Sie zuständigen obersten Landesbehörde (oder die dafür zuständige Stelle,
i. d. R. Straßenverkehrsamt), sowie einen Arzt der Augenheilkunde, der die ärztliche
Aufsicht über Ihre durchgeführten Sehtests übernimmt. |