Die Fahrlehrerausbildung


 
 
   

Persönliche Qualifikation zum Sehtester / zur Sehtesterin

Gemäß: § 67 FeV
Dauer: 1 Tag (6 x 45 min.)
Voraussetzungen für den Lehrgang:Volljährigkeit

Voraussetzung für die Anerkennung:Führungszeugnis Sehtestgerät nach DIN 58220 T6

Diese Ausbildung berechtigt Sie zur eigenständigen Durchführung von Sehtests für Führerscheinbewerber aller FS-Klassen (außer Lkw & Bus). Wir führen diesen Lehrgang im Anschluss an den Erste Hilfe Ausbilderlehrgang statt.

Dieser Lehrgang gilt als gesetzliche Voraussetzung als gesetzliche Voraussetzung, um später eigenständig Sehtests durchführen zu können (gem. § 67 FeV)

Im Lehrgang wird umfassendes Wissen über die folgende Themengebiete vermittelt:
Notwendigkeit von Sehtests für Führerscheinbewerber

  • Rechtliche Grundlagen; Anerkennungsverfahren
  • Theoretische und praktische Einweisungen an einem
    Sehtestgerät der DIN 58220 T6
  • Amortisationen der einzelnen Geräte
  • Durchführungsverordnung zum § 67 FeV
  • Praktische Übungen

  • Nach der Ausbildung

    Sie benötigen nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrganges eine Anerkennung, von der für Sie zuständigen obersten Landesbehörde (oder die dafür zuständige Stelle, i. d. R. Straßenverkehrsamt), sowie einen Arzt der Augenheilkunde, der die ärztliche Aufsicht über Ihre durchgeführten Sehtests übernimmt.




     
     
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