Die Fahrlehrerausbildung


 
 
   

Ausbilder Gabelstapler gemäß §925

Der Ausbilder für Gabelstapler muss mindestens 24 Jahre alt sein und ca. 2 Jahre Erfahrungen
im Umgang mit und bei Einsatz von Gabelstaplern und Flurförderzeugen besitzen.Weiterhin sollte
man über Fähigkeiten verfügen, eine Ausbildung erfolgreich durchzuführen.

Der Kurs dauert 3 Tage.

Es werden folgende Lehrinhalte vermittelt:

Theoretische Ausbildung:

-Rechtliche Grundlagen
-Unfallgeschehen
-Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
-Antriebsarten
-Standsicherheit
-Betrieb allgemein
-regelmäßige Prüfung
-Umgang mit Last
-Sondereinsätze
-Verkehrsregeln/Verkehrswege
-schriftliche Prüfung

Praktische Ausbildung:

-Einweisung am Flurförderzeug
-Tägliche Einsatzprüfung
-Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
-Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
-Gewöhnung an das Flurförderzeug
-Verlassendes Flurförderzeugs
-Fahr- und Stablerübungen
-Abschlussprüfung

Diese Ausbildung berechtigt Sie, nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, eigenständig
Gabelstaplerlehrgänge zur Erlangung des Gabelstaplerführerscheins durchzuführen.


 
 
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