Ausbildungsfahrlehrer
§§ 9b & 21a FahrlG

Mit der Reform der Fahrlehrerausbildung ist im Anschluss an den 5monatigen Lehrgang in der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte eine 2. Ausbildungsphase von 4 1/2 Monaten gesetzlich
vorgeschrieben.
Diese Ausbildung findet in einer Ausbildungsfahrschule statt.
Die Ausbildungsfahrschule soll eine vorbildliche Fahrschule für den Berufsstand sein.
Der Fahrlehrer mit befristeter Fahrlehrerlaubnis soll nach einer Einarbeitungsphase befähigt werden, selbständig, d.h. allein Fahrschüler in Theorie und Praxis auszubilden
und zur Prüfung vorzustellen.
Die Rahmenbedingungen und Art der Beschäftigung (Berichtsheft, usw.) sind in Richtlinien geregelt, es gibt jedoch Gestaltungsspielraum.
Es gibt viele Aspekte, die dafür sprechen, als Ausbildungsfahrschule anerkannt zu
werden - natürlich gibt es auch Verpflichtungen.
Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt:

Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss:

  1. 3 Jahre (in den letzten 5 Jahren) hauptberuflich in der Klasse BE (Theorie & Praxis) ausgebildet haben und
  2. die Fahrschulerlaubnis seit 3 Jahren besitzen und
  3. an einem 3-Tage-Einweisungsseminar gem.§21a FahrlG teilgenommen haben.


Ein angestellter Fahrlehrer kann auch Ausbildungsfahrlehrer werden, wenn er 3 Jahre
(in den letzten 5 Jahren hauptberuflich in der Klasse BE in Theorie und Praxis)
ausgebildet und das 3tägige Einweisungsseminar besucht hat.
In diesem Fall muss aber auch der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung
besitzen (auch wenn er selbst die Ausbildung nicht durchführt).

 
 
Design&Hosting by x-housing.de
zur Startseite der Fahrlehrerberuf die Voraussetzungen Ausbildung Fahrlehrer A Fahrlehrer CE Fahrlehrer DE Weiterbildung §33 Weiterbildung zum Seminarleiter BWL Seminar Semir zur Ladungssicherung Erste Hilfe Seminar sehtest.html Passbildseminar Gabelstabler Weiterbildung Downloads-Formulare Termine&Kosten Bilder von uns Hier können Sie uns eine Mail schreiben tragen Sie sich in unser Gästebuch ein Forum interessante Links Wer sind wir Impressum Weiterbildungen