Die Fahrlehrer-Ausbildung

Insgesamt besteht die Fahrlehrerausbildung aus mehreren Bausteinen. Los geht es mit einer 5 monatigen Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte. Sie werden in Verkehrs-verhalten, Recht, Technik, Umwelt und Verkeädagogik unterriäuml; Während dieser Zeit findet auch die fahrpraktische Prüfung statt. Aber keine Angst. Sie werden gut auf diese Prüfung von unseren Fahrlehrern vorbereitet. Die erste Ausbildungsphase endet mit der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung. Ist diese Hürde gemeistert, bekommt man die befristete Fahrlehr-erlaubnis. Im Anschluss beginnt der zweite Teil der Ausbildung - dem 4 1/2 monatigen Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule Ihrer Wahl. Sie hospitieren bei Ihrem Ausbildungsfahrlehrer, bilden dann unter seiner Anleitung und anschliessend eigenständig Fahrschüler im theoretischen und praktischen Unterricht aus und stellen sie selbst zur Prüfung vor. Nach 2 1/2 Monaten und am Ende des Praktikums kommen Sie für jeweils eine Woche zurück zur Fahrlehrerausbildungsstätte und gemeinsam mit anderen Fahrlehrern im Praktikum sprechen Sie über die Erfahrungen, die Sie bis dahin in Ihrer Ausbildung gesammelt haben. Das Praktikum endet mit der theoretischen und praktischen Lehrprobe. Sind diese beiden Prüfungsteile bestanden, bekommt man die unbefristete Fahrlehrerlaubnis.. Bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildungsfahrschule sind wir Ihnen gern behilflich.

Die Prüfungen

Insgesamt müssen 5 Prüfungen auf dem Weg zur unbefristeten Fahrlehrerlaubnis bestanden werden, um eine unbefristete Fahrlehrerlaubnis zu bekommen. Die erste Hürde, die es zu bestehen gilt, ist die fahrpraktische Prüfung. Diese Prüfung dauert eine Stunde und beinhaltet das Fahren mit einem Pkw plus Anhänger und ist Voraussetzung für die nächsten beiden Prüfungsteile - der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus Fragen zu Verkehrsverhalten, Recht, Technik und Verkehrspädagogik. Zwei bis drei Wocheäter wird im mündlichen Teil Ihr Fachwissen zu den oben genannten Unterrichtsfächern geprüft. Die Ergebnisse werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, d.h. hat man Schriftlich eine 5 dafür im Mündlichen eine 3 so besteht man die Prüfung mit 4 und erhält nun die befristete Fahrlehrerlaubnis. Am Ende des Praktikums finden die letzten beiden Prüfungen in der Ausbildungsfahrschule statt. Die Prüfungskommission nimmt am theoretischen und praktischen Unterricht teil. Mit Bestehen bekommen Sie die unbefristete Fahrlehrerlaubnis. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen! War eine Prüfung einmal nicht erfolgreich, kann man sie zweimal wiederholen. Vom Nichtbestehen bis zur Wiederholungsprüfung muss mindestens ein Monat liegen. Ausnahme ist hier die Fahrpraktische Prüfung, hier gibt es keine vorgeschriebene Frist.

 
 
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