Weiterbildung für Fahrlehrer nach §33a(1) FahrlG
Aller 4 Jahre müssen Fahrlehrer zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung.
Entweder für 3 Tage aller 4 Jahre oder für 1 Tag pro Jahr, wenn Sie im letzten Jahr eine Weiterbildung gemäß §33a Abs1. FahrlG besucht haben.
In unserem Institut bieten wir monatlich diesen Lehrgang an.
Die genauen Termine finden Sie unter dem Link Termine & Kosten.
Wir versuchen unser Themenangebot so vielseitig und abwechslungsreich wie möglich zu gestallten. |