Die Fahrlehrerausbildung


 
 
   

Weiterbildung für Fahrlehrer nach §33a(1) FahrlG

Aller 4 Jahre müssen Fahrlehrer zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung.
Entweder für 3 Tage aller 4 Jahre oder für 1 Tag pro Jahr, wenn Sie im letzten Jahr eine Weiterbildung gemäß §33a Abs1. FahrlG besucht haben.

In unserem Institut bieten wir monatlich diesen Lehrgang an.
Die genauen Termine finden Sie unter dem Link Termine & Kosten.

Wir versuchen unser Themenangebot so vielseitig und abwechslungsreich wie möglich zu gestallten.


Wir arbeiten z.B eng mit dem ADAC zusammen und führen Sicherheitstrainings
mit den Teilnehmern durch.

Wenn Sie Fragen zu dem Lehrgang haben sollten, so treten Sie unter Kontakt mit
uns in Verbindung. Gern beraten wir Sie zu all Ihren Fragen.

 

 

 

 

 

 
 
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